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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

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der Musikschule der Stadt Waltrop (AGB)

1. TrägerundName
Träger der Musikschule ist die Stadt Waltrop.
Die Einrichtung trägt den Namen Musikschule der Stadt Waltrop

2 Aufgaben und Zielsetzung
Aufgabe der Musikschule ist es, Kinder, Jugendliche und Erwachsene an die Musik heranzuführen, Begabungen zu erkennen und zu fördern. Neben einer auf Breitenarbeit angelegten Ausbildung in musikalischer Frühausbildung, Instrumental- und Vokalunterricht, sowie Ensemble-, Chor- und Orchesterarbeit widmet sich die Musikschule der Förderung besonders begabter junger Menschen. Sie ist als örtliches Institut Ansprechpartnerin und Kooperationspartnerin für alle Musikinteressierten. Mit ihren Ensembles, Chören und Orchestern leistet sie einen aktiven Beitrag zum kulturellen Leben der Stadt Waltrop. Die Musikschule dient ausschließlich und unmittelbar gemeinnützigen Zwecken.

3. Leitung und Lehrkräfte
Die Musikschule wird von einer hauptberuflichen musikpädagogischen Fachkraft geleitet. An der Musikschule unterrichten qualifizierte Fachlehrkräfte.

4. Geltungsbereich
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen, nachfolgend AGB genannt, gelten für die vertraglichen Beziehungen zwischen der Musikschule der Stadt Waltrop und dem Schüler/Teilnehmer bzw. seinem gesetzlichen Vertreter.

5. Rechtsverhältnis
Die Rechtsbeziehungen zwischen der Musikschule und dem Schüler sind privatrechtlicher Natur.
Jede Änderung oder Ergänzung des Unterrichtsvertrages muss schriftlich erfolgen.
Sollte eine Bestimmung des Unterrichtsvertrages oder dieser AGB ungültig sein, so bleibt die Wirksamkeit des Vertrages und aller anderen Bestimmungen der AGB hiervon unberührt.

6. An-,Abmeldung,Kündigung
An- und Abmeldungen sind schriftlich an die Musikschule zu richten, bei Minderjährigen durch deren gesetzliche Vertreter. Anmeldungen können jederzeit eingereicht werden. Die Bereitstellung eines Unterrichtsplatzes richtet sich nach den Aufnahmemöglichkeiten der Musikschule. Nebenabreden mit den Lehrkräften sind nicht statthaft. Der Unterrichtsplatz ist nicht übertragbar.
Kündigungen sind schriftlich mit einer sechswöchigen Frist zum 31. März und zum 30. September eines jeden Jahres möglich. Nach Aufnahme des Unterrichtes besteht die Möglichkeit innerhalb der ersten 4 Wochen mit schriftlichem Antrag vom Vertrag zurück zu treten. Eine außerordentliche Kündigung kann nur gewährt werden bei Umzug in eine andere Stadt oder Krankheit, die eine Fortführung des Unterrichtes unmöglich macht.

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7. Unterrichtsangebot:

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  • Musikalischer Frühunterricht (Musikwichtel)

  • Musikalische Früherziehung

  • Musikalische Grundausbildung

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  • Instrumental- und Vokalunterricht

  • Chor, Orchester- und Ensemblespiel

  • Kurse, Workshops, Projekte

    Die Teilnahme an Chor, Orchester- und Ensemblespiel, sowie an Kursen, Workshops und Projekten steht gegen Entgelt auch Personen offen, die keinen weiteren Unterricht an der Musikschule besuchen.

    8. AusschlussvomUnterricht
    Unterrichtsteilnehmerinnen und Unterrichtsteilnehmer können vom Unterricht ausgeschlossen werden, wenn er oder sie

  • mehrmals unentschuldigt dem Unterricht ferngeblieben ist

  • mit der Unterrichtsgebühr mehr als drei Monate im Rückstand ist

    9. Ferien-undFeiertage
    Es gilt die Ferien- und Feiertagsordnung des Landes Nordrhein-Westfalen.

    10. Entgeltschuldner
    Schuldner der Entgelte ist der Schüler/die Schülerin der Musikschule. Bei minderjährigen Schülern/Schülerinnen deren gesetzliche Vertreter.

    11.Höhe der Entgelte
    Siehe Anlage: Entgelttabelle

    12.Entgeltermäßigung und Erstattung
    Eine Ermäßigung erfolgt in folgenden Fällen

    1. BeiVorlagedesFreizeit-undBildungspassesderStadtWaltrop50% Ermäßigung

    2. Geschwisterermäßigung ab dem 2. Teilnehmer 10% des jeweiligen Tarifs

    3. Besonders begabten Schülern kann nach schriftlichem Antrag eine Ermäßigung gewährt werden. Darüber entscheidet die Musikschulleitung.

    4. EineErstattungdesEntgelteserfolgtnur,wennausGründen,diedie Musikschule zu vertreten hat, der Unterricht mehr als 2 x im Kalenderjahr ausfällt. Ab dem 3. Ausfalltag kann schriftlich eine Erstattung beantragt werden.

    13. Leihinstrumente
    Soweit bei der Musikschule vorhanden, können diverse Musikinstrumente gegen ein Nutzungsentgelt ausgeliehen werden.
    Ein Anspruch auf Überlassung eines Instrumentes besteht nicht. Während des Ausleihzeitraums haftet der Schüler für alle Schäden, die an dem Instrument oder bei dessen Verlust entstehen.
    Das ausgeliehene Instrument darf nicht an Dritte weitergegeben werden.

    14.Zahlung der Entgelte / Zahlungsverzug
    Die Zahlung der Entgelte ist vierteljährlich zu leisten. Jeweils zum 15. Februar, 15. Mai, 15. August und zum 15. November eines Jahres. Nachzahlungen, die

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sich durch Änderungen ergeben, sind nach Bekanntgabe der Änderungsrechnung zu leisten. Bei Zahlungsverzug wird eine Mahngebühr erhoben. Bareinzahlungen bei der Musikschule sind nicht möglich.

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15.Nicht auf ein Jahr angelegte Projekte
• Musikschule in der Grundschule:
Laufzeit: 1. Klasse 9 Monate / ab der 2. Klasse 10 Monate
Pflichtstundenzahl: 1. Klasse 28 Std. / ab der 2. Klasse 32 Std.
Ferien- und Feiertage sind berücksichtigt.
Probezeit: 1. Klasse 2 Monate / ab der 2. Klasse 4 Unterrichtsstunden Stundenausfall: Stundenausfall, der von der Musikschule zu vertreten ist, wird nachgegeben oder erstattet. Stundenausfall, der von der Grundschule oder dem Schüler zu vertreten ist, wird nicht nachgegeben oder erstattet. Kündigung: bis 2 Wochen vor Schuljahresende. Wird nicht gekündigt, verlängert sich die Kursteilnahme um ein weiteres Schuljahr. Instrumentenausleihe: für das Ausleihen eines Musikinstrumentes wird ein geringer Mietbetrag erhoben. In diesem Betrag ist keine Musikinstrumentenversicherung enthalten. Für Schäden haftet der Schüler, bzw. dessen gesetzliche Vertreter.
Entgeltzahlung: das Entgelt kann monatlich, halbjährlich oder jährlich auf das Konto der Musikschule überwiesen werden.
• Wochenend- und Ferienworkshops
Werden individuell mit Angabe von Mindest- und Höchstteilnehmerzahl angeboten.
Bezahlung bei Anmeldung. Wird die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, wird der Kurs abgesagt und bereits gezahlte Teilnehmerentgelte erstattet.

16. Haftung
Die Musikschule haftet nicht für Schäden oder Verlust von privatem Eigentum der Schüler. Für Schäden, die von Schülern der Musikschule zugefügt werden, haften die Schüler bzw. deren gesetzliche Vertreter.

17. Unfallversicherung:
Während des Musikunterrichtes ist der Schüler/die Schülerin unfallversichert.

18. Datenschutz
Die bei der Anmeldung erfassten Daten werden elektronisch gespeichert und weiterverarbeitet. Die Verarbeitung erfolgt ausschließlich zu Verwaltungs- und Abrechnungszwecken der Musikschule gemäß den Regelungen des Datenschutzgesetzes Nordrhein-Westfalen. Eine Übermittlung an Dritte erfolgt nicht. Mit der Anmeldung erklären die Schüler, bzw. ihre gesetzlichen Vertreter, ihr Einverständnis zur Verarbeitung ihrer persönlichen Daten.

19. Gerichtsstand
Gerichtsstand ist Recklinghausen.

20. In Kraft treten 01.01.2011

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Datenschutzerklärung

Informationspflichten nach Artikel 13 und 14 DSGVO

  1. Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen, sowie der Vertretung:

    Musikschule Waltrop, Hochstr. 20, 45731 Waltrop Musikschulleitung: Stephan Sagurna
    Sekretariat: Karin Kliche
    Mail: stephan.sagurna@musikschule-waltrop.de

  2. Kontaktdaten der Datenschutzbeauftragten:

  3. Zwecke, für die personenbezogene Daten verarbeitet werden:
    Die personenbezogenen Daten werden für die Durchführung des Musikunterrichtes verarbeitet: Unterrichtseinteilung, Stundenplanung, Rechnungsstellung, Statistik.

    Ferner werden personenbezogene Daten zur Teilnahme an Musikwettbewerben an entsprechende Organisationen, Verbände weitergeleitet.

    Darüber hinaus werden personenbezogene Daten im Zusammenhang mit Musikschulveranstaltungen einschließlich abschließender Berichterstattung hierüber auf der Internetseite der Musikschule, in Auftritten der Musikschule in Sozialen Medien sowie auf Seiten der Fachverbände veröffentlicht und an lokale, regionale und überregionale Printmedien übermittelt.

  4. Rechtsgrundlagen, auf Grund derer die Verarbeitung erfolgt:
    Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt in der Regel aufgrund der Erforderlichkeit des gemäß Artikel 6 Abs. 1 lit.b) DSGVO Vertrages. In dem Vertragsverhältnis handelt es sich in erster Linie um das Schülerverhältnis in der Musikschule und um die Teilnahme am Unterricht und den Veranstaltungen der Musikschule.

    Werden personenbezogene Daten erhoben, ohne dass die Verarbeitung zur Erfüllung des Vertrages erforderlich ist, erfolgt die Verarbeitung aufgrund einer Einwilligung nach Artikel 6 Abs. 1 lit. A) i.V.m. Artikel 7 DSGVO

    Die Veröffentlichung personenbezogener Daten im Internet oder in lokalen, regionalen oder überregionalen Printmedien erfolgt zur Wahrung berechtigter Interessen der Musikschule (vgl. Artikel 6 Abs. 1 lit. F) DSGVO). Das berechtigte Interesse der Musikschule besteht in der Information der Öffentlichkeit durch Berichterstattung über die Aktivitäten der Musikschule, sowie die Leistungen der Musikschüler und –schülerinnen. In diesem Rahmen werden personenbezogene Daten einschließlich Bildern der Teilnehmer von Berichterstattung über Musikschulveranstaltungen veröffentlicht.

  5. Empfänger oder Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten: Personenbezogene Daten von Teilnehmern an Musikwettbewerben, werden zur Teilnahmeberechtigung an den jeweiligen Fachverband weitergegeben.

    Daten der Bankverbindung der Teilnehmer werden, mit Einwilligungserklärung, zum Bankeinzug an den Gesamtbetrieb und an die Sparkasse Vest Recklinghausen weitergegeben.

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  1. Die Dauer, für die die personenbezogenen Daten gespeichert werden oder, falls dies nicht möglich ist, die Kriterien für die Festlegung der Dauer.

    Die personenbezogenen Daten werden für die Dauer des Vertragsbestands gespeichert.

    Mit Beendigung des Vertrags werden die Datenkategorien gemäß den gesetzlichen Aufbewahrungsfristen weitere zehn Jahre vorgehalten und dann gelöscht. In der Zeit zwischen Vertragsende und der Löschung wird die Verarbeitung der Daten eingeschränkt.

    Bestimmte Datenkategorien werden zum Zweck der Musikschulchronik im Archiv gespeichert. Hierbei handelt es sich um die Kategorien Vorname, Nachname, Fach, besondere Erfolge oder Ereignisse, an denen die betroffene Person mitgewirkt hat. Der Speicherung liegt ein berechtigtes Interesse der Musikschule an der zeitgeschichtlichen Dokumentation zugrunde.

    Alle übrigen Daten wie z.B. Bankdaten, Anschrift, Kontaktdaten etc. werden mit Beendigung des Vertrags gelöscht.

  2. Der betroffenen Person stehen unter den in den Artikeln jeweils genannten Voraussetzungen die nachfolgenden Rechte zu:

    • Das Recht auf Auskunft nach Artikel 15 DSGVO

    • Das Recht auf Berichtigung nach Artikel 16 DSGVO

    • Das Recht auf Löschung nach Artikel 17 DSGVO

    • Das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung nach Artikel 18 DSGVO

    • Das Recht auf Datenübertragbarkeit nach Artikel 20 DSGVO

    • Das Recht auf Widerspruch nach Artikel 21 DSGVO

    • Das Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde nach Artikel 77 DSGVO

    • Das Recht, eine erteilte Einwilligung jederzeit widerrufen zu können, ohne dass die

      Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung hierdurch berührt wird.

  3. Die Quelle, aus der die personenbezogenen Daten stammen:

    Die personenbezogenen Daten werden grundsätzlich im Rahmen der Vertragsschließung erhoben.

Stand: Mai 2018

Widerrufsbelehrung

Widerrufsrecht:

Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Vertragsschluss und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gem. Art. 246 § 2 i.V.m. § 1 Abs. 1 und 2 EGBGB, sowie unserer Pflichten gem. § 312 e Abs. 1 S. 1 BGB i.V.m. Art. 246 § 3 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs.
Der Widerruf ist zu richten an:

Musikschule Waltrop Hochstr. 20
45731 Waltrop

info@musikschule-waltrop.de

Widerrufsfolgen:

Im Falle eines Wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z.B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Dies kann dazu führen, dass Sie die vertraglichen Zahlungsverpflichtungen für den Zeitraum bis zum Widerruf gleichwohl erfüllen müssen. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung ihrer Widerrufserklärung, für uns mit deren Empfang.

Besondere Hinweise:

Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf Ihren ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben.

Ende der Widerrufsbelehrung.