Allgemeine Geschäftsbedingungen
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der Musikschule der Stadt Waltrop (AGB)
1. TrägerundName
Träger der Musikschule ist die Stadt Waltrop.
Die Einrichtung trägt den Namen Musikschule der Stadt Waltrop
2 Aufgaben und Zielsetzung
Aufgabe der Musikschule ist es, Kinder, Jugendliche und Erwachsene an die Musik heranzuführen, Begabungen zu erkennen und zu fördern. Neben einer auf Breitenarbeit angelegten Ausbildung in musikalischer Frühausbildung, Instrumental- und Vokalunterricht, sowie Ensemble-, Chor- und Orchesterarbeit widmet sich die Musikschule der Förderung besonders begabter junger Menschen. Sie ist als örtliches Institut Ansprechpartnerin und Kooperationspartnerin für alle Musikinteressierten. Mit ihren Ensembles, Chören und Orchestern leistet sie einen aktiven Beitrag zum kulturellen Leben der Stadt Waltrop. Die Musikschule dient ausschließlich und unmittelbar gemeinnützigen Zwecken.
3. Leitung und Lehrkräfte
Die Musikschule wird von einer hauptberuflichen musikpädagogischen Fachkraft geleitet. An der Musikschule unterrichten qualifizierte Fachlehrkräfte.
4. Geltungsbereich
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen, nachfolgend AGB genannt, gelten für die vertraglichen Beziehungen zwischen der Musikschule der Stadt Waltrop und dem Schüler/Teilnehmer bzw. seinem gesetzlichen Vertreter.
5. Rechtsverhältnis
Die Rechtsbeziehungen zwischen der Musikschule und dem Schüler sind privatrechtlicher Natur.
Jede Änderung oder Ergänzung des Unterrichtsvertrages muss schriftlich erfolgen.
Sollte eine Bestimmung des Unterrichtsvertrages oder dieser AGB ungültig sein, so bleibt die Wirksamkeit des Vertrages und aller anderen Bestimmungen der AGB hiervon unberührt.
6. An-,Abmeldung,Kündigung
An- und Abmeldungen sind schriftlich an die Musikschule zu richten, bei Minderjährigen durch deren gesetzliche Vertreter. Anmeldungen können jederzeit eingereicht werden. Die Bereitstellung eines Unterrichtsplatzes richtet sich nach den Aufnahmemöglichkeiten der Musikschule. Nebenabreden mit den Lehrkräften sind nicht statthaft. Der Unterrichtsplatz ist nicht übertragbar.
Kündigungen sind schriftlich mit einer sechswöchigen Frist zum 31. März und zum 30. September eines jeden Jahres möglich. Nach Aufnahme des Unterrichtes besteht die Möglichkeit innerhalb der ersten 4 Wochen mit schriftlichem Antrag vom Vertrag zurück zu treten. Eine außerordentliche Kündigung kann nur gewährt werden bei Umzug in eine andere Stadt oder Krankheit, die eine Fortführung des Unterrichtes unmöglich macht.